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    Kleinunternehmerregelung im Friseursalon (2026)

    22.5.20266 Min. Lesezeit

    22 000 €-Grenze, Umsatzsteuer-Wechsel und was wirklich auf die Rechnung gehört.

    Die 22 000 €-Schwelle Bis 22 000 € Vorjahresumsatz (und 50 000 € prognostiziert für das laufende Jahr) bleibst du Kleinunternehmer nach §19 UStG — keine Umsatzsteuer auf Rechnungen.

    Pflichthinweis auf der Rechnung "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Ohne diesen Satz drohen Nachforderungen vom Finanzamt.

    Wechsel zur Regelbesteuerung Sobald du die Grenze überschreitest, gilt 19% USt ab dem Folgejahr. Preisliste rechtzeitig anpassen — Kunden mögen keine versteckten Erhöhungen.

    Trinkgeld Trinkgeld an Mitarbeitende ist **steuerfrei**, an den Inhaber jedoch **steuerpflichtig**. Im Kassensystem getrennt erfassen.